01.02.02.10 (Nordrhein-Westfalen) Prüfen von Lieferantenrechnungen (Rechnungsprüfer/-in 2)
- Laufende Nr
- 11
- SYS_1
- 01
- SYS_2
- 01.02
- SYS_3
- 01.02.02
- SYS_4
- 01.02.02.10
- ORGEINHEIT
- Rechnungsverwaltung
- UNB
- Finanz- und Rechnungswesen
- AUFGFAM
- Rechnungsprüfung
- ERAAA
- Prüfen von Lieferantenrechnungen (Rechnungsprüfer/-in 2)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 9
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Prüfen von Warenrech nungen
Aufgrund von Unterlagen der Materialwirtschaft (z.B. Einkaufsabschlüsse, Dispositionslisten, Preislisten, Katalogen, Bestellungen) Lieferantenrechnungen zu Warensendungen auf Berechtigung und ordnungsgemäße Abrechnung systemunterstützt prüfen. Differenzen klären, gutschreiben bzw. belasten; bei Auffälligkeiten ggf. Entscheidung durch Leitung herbeiführen. Beiladungen überwachen, Bestände abstimmen. Manuell Rechnungen nach Preis, Menge, Ausführung, Verpackungs- und Frachtanteil anhand von Abschlüssen, Preislisten, Bestellungen, Lieferscheinen, Frachtbriefen etc. prüfen. Zu- und Abschläge, Rabatte, Gültigkeitszeiträume, Mehrwertsteuer etc. beachten. Ggf. Prüfungsunterlagen anfordern. Geprüfte Rechnungen nach fachlicher Anerkennung zur Zahlung freigeben, Skontoverluste bzw. Verzugszinsen vermeiden.
Prüfen von Fremdleis tungsabrechnungen
Fremdleistungsabrechnungen (z.B. für handwerkliche Leistungen/Wartungsarbeiten entsprechend Aufwand) anhand der Prüfungsunterlagen des Einkaufs und der technischen Unterlagen der Fachbereiche (z.B. Leistungsverzeichnisse, Rapporte, Aufmaße) prüfen. Leistungsumfang und Lohnsätze kontrollieren unter Berücksichtigung von z.B. Bundesmontagetarif, vertraglicher Konditionen, Mehrwertsteuerverordnung. Berechnete Lohnsätze vergleichen, Zuschläge auf Richtigkeit prüfen (z.B. für Rüstzeiten, Auslösung,
Trennungsentschädigung).
Ggf. Berechtigung von Materialkosten anhand der Bezugsscheine feststellen. Differenzen klären, gutschreiben bzw. belasten; bei Auffälligkeiten ggf. Entscheidung durch Leitung herbeiführen. Bei Jahresabschlüssen rückstellungspflichtig Summen anhand der Vorgaben des Bilanzbereiches ermitteln.
BBG
| 1.1 Arbeitskenntnisse | Stufe | Punkte |
|---|---|---|
| 1.2 Fachkenntnisse | Wegen erforderlicher Kenntnisse in der Bearbeitung und Kontrolle von ganzen Geschäftsvorgängen im Finanz- und Rechnungswesen abgeschlossene mindestens dreijährige kaufmännische Berufsausbildung, z. B. Industriekaufmann/-frau. 8 | 58 |
| 1.3 Berufserfahrung | Wegen Vertiefung und Verfestigung der Kenntnisse insbesondere auf den Gebieten Steuer und Handel und der Bearbeitung von Fremdleistungen sowie betriebsspezifischer Erfassungs-, Änderungs- und Abrechnungsmodalitäten mindesten einem Jahr. 1 | 6 |
| 2. Handlungs- und Entscheidungsspielraum | Die selbstständige Arbeitsausführung ierfolgt teilweise nach Anweisungen im Rahmen eines größeren Spielraumes. Die Klärung von Differenzen erfolgt durch die Leitung. 3 | 18 |
| 3. Kooperation | Klärung von Differenzen in Lieferantenrechnungen sowie die Freigabe gepräfter Rechnungen erfordern regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit z. B. mit zuständigen Fachbereichen (Einkauf, Materialdisposition, Wareneingang, Versand), Lieferanten und Spediteuren usw.. Abstimmungen sind bei Bedarf erforderlich. 3 | 10 |
| 4. Mitarbeiterführung | Keine Führung erforderlich. 1 | 0 |
| Summe Punkte | 92 |