Aufgaben Datenbank

01.02.02.10 (Nordrhein-Westfalen) Prüfen von Lieferantenrechnungen (Rechnungsprüfer/-in 2)

Laufende Nr
11
SYS_1
01
SYS_2
01.02
SYS_3
01.02.02
SYS_4
01.02.02.10
ORGEINHEIT
Rechnungsverwaltung
UNB
Finanz- und Rechnungswesen
AUFGFAM
Rechnungsprüfung
ERAAA
Prüfen von Lieferantenrechnungen (Rechnungsprüfer/-in 2)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 9
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Prüfen von Warenrech­ nungen

Aufgrund von Unterlagen der Materialwirtschaft (z.B. Einkaufsabschlüsse, Dispositionslisten, Preislisten, Katalogen, Bestellungen) Lieferantenrechnungen zu Warensendungen auf Berechtigung und ordnungsgemäße Abrechnung systemunterstützt prüfen. Differenzen klären, gutschreiben bzw. belasten; bei Auffälligkeiten ggf. Entscheidung durch Leitung herbeiführen. Beiladungen überwachen, Bestände abstimmen. Manuell Rechnungen nach Preis, Menge, Ausführung, Verpackungs- und Frachtanteil anhand von Abschlüssen, Preislisten, Bestellungen, Lieferscheinen, Frachtbriefen etc. prüfen. Zu- und Abschläge, Rabatte, Gültigkeitszeiträume, Mehrwertsteuer etc. beachten. Ggf. Prüfungsunterlagen anfordern. Geprüfte Rechnungen nach fachlicher Anerkennung zur Zahlung freigeben, Skontoverluste bzw. Verzugszinsen vermeiden.

Prüfen von Fremdleis­ tungsabrechnungen

Fremdleistungsabrechnungen (z.B. für handwerkliche Leistungen/Wartungsarbeiten entsprechend Aufwand) anhand der Prüfungsunterlagen des Einkaufs und der technischen Unterlagen der Fachbereiche (z.B. Leistungsverzeichnisse, Rapporte, Aufmaße) prüfen. Leistungsumfang und Lohnsätze kontrollieren unter Berücksichtigung von z.B. Bundesmontagetarif, vertraglicher Konditionen, Mehrwertsteuerverordnung. Berechnete Lohnsätze vergleichen, Zuschläge auf Richtigkeit prüfen (z.B. für Rüstzeiten, Auslösung,

Trennungsentschädigung).

Ggf. Berechtigung von Materialkosten anhand der Bezugsscheine feststellen. Differenzen klären, gutschreiben bzw. belasten; bei Auffälligkeiten ggf. Entscheidung durch Leitung herbeiführen. Bei Jahresabschlüssen rückstellungspflichtig Summen anhand der Vorgaben des Bilanzbereiches ermitteln.

BBG

1.1 ArbeitskenntnisseStufePunkte
1.2 FachkenntnisseWegen erforderlicher Kenntnisse in der Bearbeitung und Kontrolle von ganzen Geschäftsvorgängen im Finanz- und Rechnungswesen abgeschlossene mindestens dreijährige kaufmännische Berufsausbildung, z. B. Industriekaufmann/-frau.
8
58
1.3 BerufserfahrungWegen Vertiefung und Verfestigung der Kenntnisse insbesondere auf den Gebieten Steuer und Handel und der Bearbeitung von Fremdleistungen sowie betriebsspezifischer Erfassungs-, Änderungs- und Abrechnungsmodalitäten mindesten einem Jahr.
1
6
2. Handlungs- und EntscheidungsspielraumDie selbstständige Arbeitsausführung ierfolgt teilweise nach Anweisungen im Rahmen eines größeren Spielraumes. Die Klärung von Differenzen erfolgt durch die Leitung.
3
18
3. KooperationKlärung von Differenzen in Lieferantenrechnungen sowie die Freigabe gepräfter Rechnungen erfordern regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit z. B. mit zuständigen Fachbereichen (Einkauf, Materialdisposition, Wareneingang, Versand), Lieferanten und Spediteuren usw.. Abstimmungen sind bei Bedarf erforderlich.
3
10
4. MitarbeiterführungKeine Führung erforderlich.
1
0
Summe Punkte92